Mit einer Stellungnahme appelliert der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) für den Erhalt der
Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED). „Der Verlust der
Angebote der ZB MED würde die Literaturbeschaffung für die gesamte
pharmazeutische Industrie enorm einschränken. Es droht eine
Informationswüste“, so Dr. Boris Thurisch, BPI Geschäftsfeldleiter
Arzneimittelsicherheit/Pharmakovigilanz. Der Senat der
Leibniz-Gemeinschaft hatte die Schließung der Facheinrichtung
empfohlen. Bereits Mitte Juni wird entschieden, ob die Förderung Ende
2016 ausläuft.
Mangelnde Forschungsleistung lautet der Grund der
Leibniz-Gemeinschaft für die Schließungsempfehlung der ZB MED. Für
Thurisch ein falsches Signal: „Die schnelle und unkomplizierte
Bereitstellung von Fachliteratur durch die ZB MED dient nachhaltig
der Patientensicherheit, da durch die Datenbank eine effiziente
Bearbeitung und Beurteilung von Fällen unerwünschter
Arzneimittelwirkungen ermöglicht wird.“ In seiner Stellungnahme
fordert der BPI daher die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK),
das Land NRW und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, sich für
die Aufrechterhaltung der ZB MED, speziell für die
Literaturversorgung und das Suchportal LIVIVO, einzusetzen.
Pharmazeutische Unternehmer sind vom Gesetz her verpflichtet,
wöchentlich wissenschaftliche Fachliteratur nach Verdachtsfällen
unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Änderungen des
Nutzen-Risiko-Profils zu durchsuchen. Neben großen internationalen
und kommerziellen Anbietern ist die ZB MED die zentrale und
verlagsübergreifende Bezugsquelle für medizinische Fachliteratur. So
sind in der ZB MED 2.700 Zeitschriften im nationalen Alleinbesitz,
darunter auch lokale deutsch-sprachige Literatur, welche
internationalen Datenbanken in der Regel nicht zur Verfügung stehen.
Erfahrungen haben gezeigt, dass diese lokale Literatur in einigen
Fällen nur über die ZB MED bezogen werden kann. Darüber hinaus stellt
die ZB MED eine Infrastruktur für die Veröffentlichung deutscher
Forschungsergebnisse inklusive Langzeitarchivierung von
Forschungsdaten bereit.
Finanzieller Träger der ZB MED sind derzeit Bund und Länder. Die
ZB MED ist eines von 89 Mitgliedern der Leibniz-Gemeinschaft als von
Bund und Ländern anerkannte Gemeinschaft von gemeinsam finanzierten
Einrichtungen nach Artikel 91b Grundgesetz, so wie MPG, Helmholtz und
Fraunhofer. Wenn keine Umstrukturierung erfolgt und kein anderer
Träger für die Facheinrichtung gefunden wird, ist die Zukunft der ZB
MED sehr ungewiss.
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Julia Richter (Pressesprecherin)
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