ReWalk Robotics Ltd. (Nasdaq: RWLK) und ReWalk 
Robotics, firmierend unter Argo Medical Technologies GmbH („ReWalk“ 
oder „Unternehmen“), der weltweit führende Entwickler und Hersteller 
von Exoskeletten, gaben heute bekannt, dass eine deutsche Sozial- und
Jugendbehörde mit Sitz in Karlsruhe erstmalig einem qualifizierten 
Nutzer die Kosten des ReWalk Exoskelett-Systems für den persönlichen 
Gebrauch erstattet hat.  Mit dieser Bewilligung, die im 
Rechtsbehelfsverfahren erbracht wurde, setzt sich der Trend einer 
weltweit wachsenden Anzahl von Krankenversicherungen und 
Gesundheitssystemen fort, welche die Vorteile von Exoskeletten 
anerkennen und den Begünstigten eine Kostenerstattung der Systeme 
bieten.
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   „Die Kostenübernahme für das ReWalk-System durch die Sozial- und 
Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe ist ein weiterer wichtiger 
Meilenstein für Menschen mit einer Rückenmarksverletzung in 
Deutschland“, so Larry Jasinski, ReWalk CEO. „ReWalks 
Exoskelett-Technologie ist im Sinne dieser Entscheidung ein 
medizinisches Hilfsmittel, das berechtigten Nutzern ermöglicht, durch
Gehfähigkeit am täglichen Leben teilzunehmen.  Es ist zudem, was 
wichtig ist, eine weitere signifikante Entscheidung seitens der 
deutschen Behörden und Versicherer für die Kostenerstattung von 
motorisierten Exoskelett-Systemen“.
   Der Begünstigte, David Hartmann, erlitt im Jahr 2009 eine 
Rückenmarksverletzung und ist vom 9. Brustwirbel abwärts 
querschnittsgelähmt.  Herr Hartmann war nach seinem Unfall für sieben
Jahre an den Rollstuhl gefesselt.  Er erfuhr im Rahmen einer 
Handelsmesse im April 2015 erstmalig von der ReWalk-Technologie und 
setzte das System im Juni des gleichen Jahres zum ersten Mal ein.
   Herr Hartmann hatte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung
durch seine Krankenkasse gestellt, die Betriebskrankenkasse MH Plus. 
MH Plus leitete die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde der 
Stadt Karlsruhe weiter, welche den Anspruch auf Leistung zunächst mit
Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und 
öffentliche Verkehrsmittel ablehnte.
   In Reaktion auf eine am 1. September 2015 eingereichte Berufung 
genehmigte die Sozial- und Jugendbehörde am 26. Oktober 2015 die 
Erstattung der Kosten für die Bereitstellung des ReWalk 
Exoskelett-Systems für die persönliche Nutzung und wird diese Kosten 
von MH Plus gemäß § 14 Absatz 4 des deutschen SGB IX (Neuntes 
Sozialgesetzbuch) zurückfordern.
   ReWalk hat sein Engagement für einen verbesserten Patientenzugang 
zu seinem System stets konsequent unter Beweis gestellt, und in 
diesem Fall eng mit dem Empfänger während des gesamten Erstattungs- 
und Berufungsverfahrens zusammengearbeitet.
   „Es gibt keine Worte, die beschreiben können, was es für mich 
bedeutet, über mein eigenes, individuell auf meinen Körper 
angepasstes ReWalk-System zu verfügen“, erklärte David Hartmann. „Ich
dachte für viele Jahre, meine Diagnose Querschnittslähmung bedeutete,
dass ich nie wieder laufen könnte.  Dank ReWalk bin ich nun in der 
Lage, unabhängig zu gehen und mit anderen auf Augenhöhe zu 
interagieren“.
   Das Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten (U.S. 
Department of Veterans Affairs, „VA“) gab im Dezember 2015 eine 
nationale Strategie zu Beurteilung, Einarbeitung und Auftragsvergabe 
für das ReWalk Exoskelett-System für die persönliche Nutzung für alle
Kriegsveteranen in den Vereinigten Staaten aus, die den 
Klassifikationen entsprechen.  Anfang 2016 erkannte ein kommerzieller
Gesundheitsversicherer im Nordwesten der Vereinigten Staaten nach 
Überprüfungsbeschluss durch eine externe unabhängige Organisation auf
Abdeckung und Kostenerstattung für ein ReWalk Exoskelett-System für 
die persönliche Nutzung, womit die anfängliche Nichtanerkennung der 
Deckung durch den Versicherer aufgehoben wurde.
   „Wir freuen uns, dass im Anschluss an die Übernahme der Kosten 
durch die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nun die Sozial- 
und Jugendbehörde positiv auf die Erstattungsfähigkeit des 
ReWalk-Systems reagiert hat. Wir laden alle interessierten Sozial- 
und Jugendbehörden herzlich dazu ein, mit unseren Mitarbeitern in 
Kontakt zu treten, wenn sie Fragen zum ReWalk-System und dessen 
Erstattungsfähigkeit haben“, sagte Jasinski.
Informationen zu ReWalk Personal 6.0
   ReWalk Personal 6.0 ist ein am Körper tragbares 
robotergesteuertes-Exoskelett, das es Menschen mit einer 
Rückenmarksverletzung ermöglicht, durch motorisierte Hüft- und 
Kniebewegungen wieder aufrecht zu stehen und zu gehen. Das System 
bietet benutzerinitiierte Mobilität durch die Integration einer am 
Körper tragbaren Abstützung, eines computerbasierten Kontrollsystems 
und von Bewegungssensoren. Es ermöglicht unabhängiges und selbst 
kontrolliertes Gehen und ahmt die natürlichen Bewegungsabläufe der 
Beine nach. Das ReWalk-System ist das am meisten untersuchte 
Exoskelett in der Branche.  Studien haben eine Reihe von 
gesundheitlichen Vorteilen identifiziert, einschließlich: verbesserte
Blasen- und Darmfunktion, verbesserte psychische Gesundheit, 
verbesserter Schlaf, reduzierte Müdigkeit, einen verminderten 
Körperfettanteil, weniger Schmerzen und eine Verbesserung von 
Körperhaltung und Gleichgewicht.
Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.
   ReWalk Robotics Ltd. entwickelt, produziert und vertreibt am 
Körper tragbare robotergesteuerte Exoskelette für Menschen mit 
Verletzungen des Rückenmarks. ReWalk hat es sich zum Ziel gesetzt, 
die Lebensqualität von Personen mit Behinderungen der unteren 
Gliedmaßen durch Herstellung und Entwicklung der marktführenden 
Robotertechnologie grundlegend zu verändern. ReWalk Robotics wurde 
2001 gegründet und verfügt über Firmenzentralen in den USA, 
Deutschland und Israel. Weitere Informationen zu den ReWalk-Systemen 
finden Sie unter http://www.rewalk.com.
   ReWalk® ist ein eingetragenes Warenzeichen von ReWalk Robotics 
Ltd. in Israel.
Zukunftsgerichtete Aussagen
   Diese Pressemitteilung enthält neben historischen Informationen 
auch zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US-amerikanischen 
Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des 
US Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des US Securities 
Exchange Act von 1934. Solche zukunftsgerichteten Aussagen können 
Prognosen bezüglich der zukünftigen Leistungsfähigkeit ReWalks 
enthalten, und können in einigen Fällen durch Wörter wie 
„antizipieren“, „annehmen“, „glauben“, „fortfahren“, „könnte“, 
„einschätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „kann“, „planen“, 
„potenziell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „zukünftig“, 
„werden“, „suchen“ und ähnliche Begriffe oder Sätze zum Ausdruck 
gebracht sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen 
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen 
der Geschäftsleitung und unterliegen Unsicherheiten, Risiken und 
Änderungen von Umständen, die schwer vorherzusagen sind, und auf die 
ReWalk in vielen Fällen keinen Einfluss hat. Zu den wichtigen 
Faktoren, aufgrund derer ReWalks tatsächliche Ergebnisse wesentlich 
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten Prognosen 
abweichen könnten, zählen unter anderem: ReWalks Erwartungen in Bezug
auf das künftige Wachstum, darunter die Fähigkeit, Umsatz in den 
bestehenden geografischen Märkten zu erhöhen und in neue Märkte 
expandieren; ReWalks Fähigkeit, seine Reputation und die 
Marktakzeptanz unserer Produkte zu erhalten und auszubauen; ReWalks 
Fähigkeit, Rückerstattung von Drittzahlern für unsere Produkte zu 
erreichen; ReWalks Erwartungen hinsichtlich seiner klinischen 
Forschungsprogramme und klinischen Ergebnisse; ReWalks Fähigkeit, 
seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln;  
ReWalks Fähigkeit, einen ausreichenden Schutz seines geistigen 
Eigentums zu erhalten und einen Verstoß gegen die geistigen 
Eigentumsrechte von Dritten zu vermeiden; ReWalks Fähigkeit zu Erhalt
und Beibehaltung behördlicher Zulassungen; ReWalks Fähigkeit, 
Beziehungen zu bestehenden Kunden zu pflegen und Beziehungen mit 
neuen Kunden zu entwickeln; und andere Risikofaktoren, dargestellt 
unter der Überschrift „Risk Factors“ in ReWalks am 27. Februar 2015 
bei der US-Börsenaufsicht SEC auf Formular 20-F für das zum 31. 
Dezember 2014  endende Geschäftsjahr eingereichten US-Jahresbericht 
und anderen der US-Börsenaufsicht SEC nachgereichten oder 
unterbreiteten Dokumenten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in 
dieser Pressemitteilung beziehen sich nur auf das Datum dieser 
Pressemitteilung. Faktoren oder Ereignisse, die dazu führen könnten, 
dass die tatsächlichen Ergebnisse ReWalks von den hierin enthaltenen 
Aussagen abweichen, können von Zeit zu Zeit auftreten, und es ist 
ReWalk nicht möglich, sämtliche dieser Faktoren oder Ereignisse 
vorherzusagen. Sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist, 
übernimmt ReWalk keine Verpflichtung, jegliche der 
zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es 
infolge neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus 
sonstigen Gründen.
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