Das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht in § 
27b einen regelhaften Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor. 
Bei bestimmten planbaren, sogenannten mengenanfälligen Eingriffen 
haben Versicherte nun das Recht eine zweite unabhängige Meinung 
einzuholen. Der behandelnde Arzt muss den Patienten bei Eingriffen 
auf dieses neue Recht hinweisen, so kann sich dieser sicher sein, 
dass nur tatsächlich notwendige Operationen durchgeführt werden.
   Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für 
Gefäßmedizin e.V. unterstützt als Fachgesellschaft die 
Patientensicherheit und Patientensouveränität und bietet auf ihrer 
Webseite eine neue Datenbank für Gefäßpatienten an, die ihr Recht auf
eine Zweitmeinung nutzen möchten. Dort finden sich bundesweit 
Angiologen und Gefäßmediziner, die für eine zweite unabhängige 
Meinung zur Verfügung stehen. Für bevorstehende offene und 
endovaskuläre Eingriffe arterieller und venöser Art sowie für 
Interventionen bei arteriellen Gefäßerkrankungen an den 
Halsschlagadern, der Aorta, den Nieren- und Viszeralgefäßen und den 
peripheren Arterien am Bein stellt die Datenbank qualifizierte 
Gefäßspezialisten zusammen. Für die bedeutsamen und oft kritisch 
diskutierten Fragestellungen der Gefäßmedizin zur asymptomatischen 
Carotisstenose, dem asymptomatischen Bauchaortenaneurysma und zur 
geplanten Beinamputation (Majoramputation) finden Versicherte hier 
wichtige Adressen von Gefäßpraxen und -kliniken.  
   Fragen zur Blutverdünnung und Trombophiliediagnostik bei 
arteriellen und venösen Thrombosen gehören ebenso zum Fachgebiet der 
Spezialisten. Für die häufig vorkommenden Gefäßkrankheiten wie die 
tiefe und oberflächliche Beinvenenthrombose, Lungenembolie und 
Krampfadern wie auch für das diabetische Fußsyndrom, chronische 
Wunden an den Beinen und für Lymphgefäßerkrankungen finden Patienten 
auf der DGA-Webseite qualifizierte Ansprechpartner, um eine zweite 
Meinung einzuholen. Darüber hinaus geben diese Auskünfte zur 
medizinischen Beratung und zum Risikomanagement. 
   Die Arztdatenbank zur Zweitmeinung finden Sie unter: 
http://www.dga-gefaessmedizin.de/patienten/zweitmeinung.html 
   Den Paragraphen 27b zur Zweitmeinung im 
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können Sie hier nachlesen: 
http://ots.de/I7HJg
Über die Deutsche Gesellschaft für Angiologie (DGA):
   Die DGA ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft 
und vertritt ca. 1.200 Mitglieder. Sie engagiert sich für die 
Aufklärung und Prävention von Gefäßerkrankungen und ist Initiatorin 
mehrerer Awareness-Kampagnen. Mit ihren Gremien setzt sich die DGA 
für die Ausbildung des angiologischen Nachwuchses, die 
Versorgungsforschung sowie die Leilinienarbeit ein. Mit der 
Zertifizierung von speziellen Gefäßzentren wird ein bundesweit hohes 
Qualitätsniveau bei der Behandlung von Gefäßkrankheiten angestrebt. 
Die professionelle Behandlung der Patienten ist der DGA ein äußerst 
wichtiges Anliegen.
Pressekontakt:
Doreen Goll, komm. Leiterin Kommunikation 
Katarina Pyschik, PR-Referentin
DGA – Deutsche Gesellschaft für Angiologie 
T: 030-208 888 31
Mobil: 0176-64152763
E-Mail: info@dga-gefaessmedizin.de 
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