Die Migräne wurde als episodische Kopfschmerzform klassifiziert. Eine Subform der Migräne, die täglich oder nahezu täglich besteht, wurde nicht definiert. Hingegen wurde bereits in der ICHD-I ein Kopfschmerz bei chronischem Substanzgebrauch klassifiziert. Die diagnostischen Kriterien für einen solchen medikamenteninduzierten Kopfschmerz forderten Kopfschmerzen an mindestens 15 Tagen pro Monat mit täglicher Substanzeinnahme in einer bestimmten Mindestdosis für mehr als drei Monate und Remission des Kopfschmerzes innerhalb eines Monats nach Substanzentzug. Die Diagnose konnte erst dann gestellt werden, wenn ein entsprechender Substanzentzug erfolgreich durchgeführt wurde. Als zweiter chronischer Kopfschmerztyp wurde in der ICHD-I schließlich ein chronischer Kopfschmerz vom Spannungstyp definiert. Das Klassifikationsprinzip der ICHD-I sah multiple Diagnosen mit Differenzierung verschiedener Kopfschmerzerkrankungen vor, die Grundlage für eine gezielte Behandlung sein sollten. Ein typischer Patient einer Kopfschmerzspezialsprechstunde mit täglichen Kopfschmerzen erhielt damals die drei Diagnosen einer Migräne, eines chronischen Kopfschmerz vom Spannungstyps und vor Durchführung einer Medikamentenentzugsbehandlung die Verdachtsdiagnose eines Kopfschmerzes bei chronischem Substanzgebrauch.
Eine Subdifferenzierung in eine chronische Migräne mit mindestens 15 Migränetagen / Monat, die nicht durch einen andere Störung oder einen Medikamentenübergebrauch zu erklären sei, erfolgte 2004 in der 2. Auflage, der ICHD-II. Parallel wurde in den USA das Konzept des chronic daily headache oder der transformed migraine verbreitet. Mit letzterer Diagnose wurde der Übergang von einer episodischen in eine chronische Verlaufsform der Migräne beschrieben – unabhängig vom Vorliegen eines Medikamentenübergebrauchs. Noch immer ist eine weltweit akzeptierte Einigung auf eine einheitliche Diagnose der chronischen Migräne und auch eines Kopfschmerzes bei Medikamentenübergebrauch nicht gegeben.