Biosimilars können nicht nur zu einer Entlastung des
Gesundheitssystems beitragen, sondern beispielsweise durch neue
Stabilitätsdaten auch zu einer Verbesserung der Versorgung führen.
Das machte Prof. Dr. Diana Lüftner, Oberärztin Charite Benjamin
Franklin – Medizinische Klinik für Hämatologie, Onkologie und
Tumorimmunologie und Mitglied des Vorstandes der Deutschen
Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), im Rahmen eines
Symposiums zum Thema „Biosimilars 2018: Neue Dynamik in der
Versorgung in Onkologie und Rheumatologie“ beim Hauptstadtkongress
Medizin und Gesundheit deutlich. Professorin Lüftner sprach in Ihrem
Vortrag über ihre positiven Erfahrungen beim Einsatz von Biosimilars
in der Onkologie und setzte diese in den Kontext des aktuellen
Positionspapiers der DGHO zu diesem Thema.
Ähnlich war auch die Einschätzung von Prof. Dr. Jürgen Braun,
Ärztlicher Direktor des Rheumazentrums Ruhrgebiet und Mitglied des
Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh). Er
schilderte seine Erfahrungen im Umgang mit Biosimilars in der
Rheumatologie und stellte die aktualisierte Stellungnahme der DGRh zu
Biosimilars vor. Darin hält die rheumatologische Fachgesellschaft
fest, dass Biosimilars keine klinisch relevanten Unterschiede zum
Referenzprodukt aufweisen. Sie seien „in der Wirksamkeit, Sicherheit
und Immunogenität vergleichbar zu den Originalprodukten“ und – in
Anlehnung an die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts – wie diese
einsetzbar.
Auch die Praxis der Extrapolation, also der Zulassung von
Biosimilars für nicht klinisch untersuchte Indikationen auf Basis der
Gesamtheit der Daten („totality of evidence“) sei nicht zu
beanstanden. „Seit der Zulassung der ersten Biosimilars vor über zehn
Jahren wurden weder neue unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch
diese Wirkstoffe gemeldet, noch musste einem Biosimilar aus
Sicherheitsgründen die Marktzulassung wieder entzogen werden.“
Die DGRh gehe jedoch in ihrer Stellungnahme noch einen Schritt
weiter: Die durch Biosimilars erzielbaren Einsparungen hätten auch in
Deutschland bereits dazu beigetragen, die Verfügbarkeit von
Biopharmazeutika für Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Die von
Kassenärztlichen Vereinigungen teilweise eingeführten Quoten hätten
darüber hinaus zum Ziel, die Ausgaben der Solidargemeinschaft zu
senken. Dabei sei Pharmakovigilanz von großer Bedeutung und die
Gewinnung von Registerdaten empfohlen. Die letztendliche
Therapieentscheidung liege in der Hand des Arztes.
„Angesichts anstehender Patentabläufe 2018 und einer Vielzahl von
Biosimilars in Rheumatologie und Onkologie sind die Positionierungen
der Fachgesellschaften von besonderer Bedeutung. Sie geben den Weg
vor, um mit Biosimilars die Versorgung der Patientinnen und Patienten
zu verbessern und gleichzeitig die möglichen Einsparungen für das
Gesundheitssystem zu realisieren. Das geht nur durch den verstärkten
Einsatz von Biosimilars durch die Ärztinnen und Ärzte“, so Dr.
Stephan Eder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars in
seinem Impulsvortrag.
Dieter Wiek, Vizepräsident der Deutschen Rheuma-Liga, schilderte
aus Sicht der Patientenvertretung den Anspruch, dass Arzt und Patient
sich zum Einsatz eines Biologikums austauschen müssen. Der Arzt habe
eine wichtige Rolle in der Information des Patienten. Gemeinsam müsse
auch der Einsatz von biopharmazeutischen Nachfolgepräparaten
besprochen werden.
Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der
Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen
offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung
bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro
Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der
Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire
und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.
Pressekontakt:
AG Pro Biosimilars
Inga Draeger
Leiterin Biosimilars
Tel.: (030) 81 61 60 9-60,
draeger@probiosimilars.de / www.probiosimilars.de /
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