Der 75. Bayerische Ärztetag (BÄT) befasste
sich unter Top II intensiv mit der ärztlichen Notfallversorgung, dem
Gesundheitsunterricht in der Schule oder der Verschreibungsfähigkeit
von Cannabisblüten. Am Sonntag, dem zweiten Tag der Arbeitssitzung,
standen die Finanzen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der
Bericht aus der Bayerischen Ärzteversorgung sowie Änderungen an
einigen Satzungswerken der BLÄK, insbesondere der
Weiterbildungsordnung, auf dem Programm. Der 76. Bayerische Ärztetag
wird Ende Oktober 2017 in Rosenheim stattfinden.
Ärztliche Notfallversorgung
Die kontinuierliche Zunahme der Zahl von ambulant zu behandelnden
Patienten in den Notaufnahmen macht die Weiterentwicklung der hierfür
erforderlichen Versorgungsstrukturen zu einem vordringlichen Projekt
der Gesundheitsversorgung in Bayern. Das Ärzteparlament forderte,
dass durch Steuerung der Patienten diese in eine für sie passende und
für ihren individuellen Notfall geeignete Versorgungsstruktur
(Bereitschaftspraxen) gelenkt werden. In diesem Zusammenhang wird auf
die einheitliche Notfallnummer 116 117 hingewiesen. Auch eine
ausreichende Finanzierung der Notfallversorgung ist Voraussetzung.
Gesundheitsunterricht in der Schule
Der 75. BÄT forderte das Bayerische Staatsministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, im Lehrplan an bayerischen
Schulen das Fach „Gesundheit“ ab der 1. Jahrgangstufe bis zum
Schulabschluss einzuführen. Das Schulfach „Gesundheit“ umfasst Themen
aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, die
altersgerecht und den Entwicklungsschritten angepasst unterrichtet
werden. Ärzte können bei Bedarf beraten und unterstützen. Auch sollte
das Thema „Wiederbelebung“ im Unterricht ab der 7. Jahrgangsstufe an
bayerischen Schulen verpflichtend integriert werden. Die Ausbildung
von Schülern soll beinhalten: Kreis-laufstillstand erkennen, Notruf
absetzen und mit Wiederbelebungsmaß-nahmen beginnen.
Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten
Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für
Justiz und die Bayerische Staatsregierung sollen sich gegen die
geplante Gesetzesänderung des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen,
wonach die Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten auf
Betäubungsmittelrezept hergestellt werden soll. Die Delegierten
begrüßten, dass für definierte Krankheitsbilder
Tetrahydrocannabinol-Präparate (THC) verordnungsfähig sind, für die
ein Evidenznachweis vorliegt. Es gebe jedoch keine ausreichende
Evidenz für die Nutzung von Cannabisblüten als Medikament.
Gesundheitliche Vorausplanung
Die „gesundheitliche Vorausplanung“ (advanced care planning – ACP)
sollte über die bestehenden Modellprojekte hinaus regional und
überregional eingeführt werden. Ziel der ACP ist es, die
Patientenautonomie so zu stärken, dass die Behandlung in
Notfallsituationen oder bei sich ändernden Erkrankungen auch dann
noch nach dem Patientenwillen erfolgt, wenn die Patientin / der
Patient nicht mehr gefragt werden kann.
Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten
Der 75. BÄT lehnte die von der Bundesregierung geplante
Möglichkeit der Durchführung von wissenschaftlichen Studien – mit
ausschließlichem Nutzen für die Gruppe der gleichartig Erkrankten –
an nicht einwilligungsfähigen Patienten ab und forderte die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die derzeitige Rechtslage
beizubehalten.
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