Kontrollfragen zum Arbeitsvertrag
Sie sind Arbeitgeber? Haben Sie sich Ihre Arbeitsverträge einmal angesehen? Wo stammen diese her? Aus dem Internet? Sie wissen es nicht? Wann wurden diese Arbeitsverträge entworfen? Wurden sie seitdem einmal überarbeitet? Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen nicht klar beantworten können, haben Sie möglicherweise keine aktuellen und rechtssicheren Arbeitsverträge.
Warum sind rechtssichere Arbeitsverträge so wichtig?
Häufig gehen Arbeitgeber nach dem Modell vor: Wo es bislang keine Probleme gab, werden auch künftig keine entstehen. Ein gefährlicher Trugschluss. Verträge sind immer für den Streitfall dar. Solange alles gut läuft, wird kein Arbeitnehmer und auch kein Arbeitgeber Streit anfangen. Viele Arbeitnehmer leisten gratis Überstunden, warum sollten sie plötzlich Streit anfangen? Die Antwort ist ganz einfach: Arbeitnehmer fangen solange keinen Streit mit dem Arbeitgeber an, wie alles gut läuft und sie darauf vertrauen, noch viele Jahre in dem Unternehmen tätig zu sein.
Probleme in Krisensituationen
Problematisch werden veraltete Arbeitsverträge, bzw. Arbeitsverträge mit unwirksamen Regelungen erst in Krisensituationen. Beispiel: Sie wollen einen Teil der Belegschaft entlassen, weil Sie Kosten reduzieren müssen. Diese Mitarbeiter werden mit der Kündigung zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht wird die Mitarbeiter nach weiteren Ansprüchen fragen. Dies wird er vor allem deshalb tun, um die späteren Abfindungszahlungen in die Höhe zu treiben. Deswegen sind rechtssichere Verträge gerade für derartigen Krisensituationen so wichtig.
Neuer Arbeitsvertrag – was, wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt?
Eines ist zunächst einmal klar, in einer Krisensituation wird kein Arbeitnehmer mehr einen geänderten Vertrag unterschreiben. Man muss also rechtzeitig für Abhilfe sorgen. Grundsätzlich ist natürlich kein Arbeitnehmer verpflichtet, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Viele Arbeitnehmer machen dies trotzdem. Solange es gut läuft, will es sich keiner mit dem Vorgesetzten verscherzen. Nach meiner Erfahrung unterzeichnet ein Großteil der Mitarbeiter freiwillig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass man von Anfang an mit offenen Karten spielt und den Mitarbeitern nicht das Gefühl gibt, überrumpelt zu werden. Ansonsten sind rechtssichere Arbeitsverträge vor allem wirksame Arbeitsverträge. Das Interesse an wirksamen Arbeitsverträgen und verbindlichen Regelungen kann man bei Arbeitnehmern in der Regel gut wecken.
Gegenleistung anbieten, wenn der Arbeitnehmer sich hartnäckig weigert, zu unterzeichnen
Wenn alles nichts hilft, muss und sollte man den Arbeitnehmern eine Gegenleistung für die Unterzeichnung anbieten. Das muss nicht unbedingt teurer werden. Man kann zum Beispiel ohnehin geplante Gehaltserhöhungen von der vorherigen Unterzeichnung des Arbeitsvertrages abhängig machen. Das gilt auch für anderweitige Vergünstigungen, wie zum Beispiel mehr Urlaubstage oder ein zusätzliches Weihnachtsgeld.
Was wir für Sie tun können
Wir beraten Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit Ihren Arbeitsverträgen. Dabei prüfen wir zunächst die vorhandenen Verträge. Anschließend machen wir auf unwirksame oder unserer Ansicht nach unzweckmäßige aufmerksam. Wir unterbreiten Vorschläge zu einer Verbesserung der Verträge und zur Herstellung von Rechtssicherheit. Anhand von Checklisten gehen wir alle möglichen Problemstellungen durch. Für die von uns entworfenen Muster fertigen wir Handlungsanleitungen für die Personalverwaltung. Schließlich beraten und vertreten wir in die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Vertragsänderungen. Auf Wunsch erläutern wir auch den Mitarbeitern die geplanten Änderungen und begleiten die Vertragsunterzeichnung.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten einer Modernisierung ihrer Arbeitsverträge. Das ist die beste Versicherung gegen unliebsame oder gar ruinöse spätere Forderungen sind rechtssichere Arbeitsverträge.
20.6.2016
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