Gegenwärtig wird in Brüssel auf Kabinettebene der
beteiligten EU-Generaldirektionen über neue Auflagen für
Biokraftstoffe beraten. Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die vorgeschlagenen
Maßnahmen keine konstruktive Lösung für die europäische Energie- und
Klimaschutzpolitik sein können.
Im Mittelpunkt der aktuellen Beratungen in Brüssel steht dem
Vernehmen nach ein Maßnahmenpaket, welches teilweise aus den
Ergebnissen eines Berichts des International Food Policy Research
Institute (IFPRI) vom vergangenen Jahr abgeleitet wird: 1. So sollen
sogenannte iLUC-Werte in die Treibhausgas-Bilanzierung von
Biokraftstoffen aus pflanzlichen Ölen, Zucker sowie Stärke einbezogen
werden. (iLUC steht für indirect Land Use Change, d.h. indirekte
Landnutzungsänderungen.) Jedoch sind direkte Maßnahmen gegen
Landnutzungsänderungen wie die Regenwaldrodung zur Palmölproduktion
in Indonesien nicht vorgesehen. 2. Die erforderliche
Treibhausgasminderung soll für alle Biokraftstoffe von gegenwärtig 35
Prozent auf mindestens 50 bzw. 60 Prozent aus neuen
Produktionsanlagen steigen. Außerdem soll von dem Mindestanteil in
Höhe von 10 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr die Hälfte mit
Biokraftstoffen aus Abfall, Reststoffen, Zellulose und Algen erfüllt
werden. Diese Biokraftstoffe sollen bis zu vierfach auf die Erfüllung
des Mindestanteils angerechnet werden.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Die deutsche
Bioethanolwirtschaft lehnt iLUC-Werte für europäische Biokraftstoffe
strikt ab und warnt davor, gesetzliche Änderungen auf den
IFPRI-Bericht zu stützen. Dieser kann nicht als Grundlage für
gesetzliche Maßnahmen in Betracht kommen.“ (Die deutsche
Bioethanolwirtschaft wies im vergangenen Jahr auf die gravierenden
Defizite der Studie hin.)
Anstelle von iLUC-Werten für europäische Biokraftstoffe fordert
der BDBe wirksame Schutzmaßnahmen gegen Regenwaldrodung in den
betroffenen Regionen Südamerika und Südostasien. Verschärfte Auflagen
für Biokraftstoffe aus europäischer Biomasse können den Regenwald
nicht schützen.
Der Vorschlag, die Hälfte der erneuerbaren Energie im Verkehr mit
Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen zu leisten, ist aus
Sicht des BDBe gegenwärtig unrealistisch, weil diese in absehbarer
Zeit nicht zur Verfügung stehen werden.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Anstelle einer
vierfachen Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und
Reststoffen fordern wir eine wirksame und wettbewerbsneutrale
Förderung. Dies kann durch einen zusätzlichen und spezifischen
Mindestanteil für solche Biokraftstoffe erreicht werden. Diese
Abfälle und Reststoffe, wie zum Beispiel Stroh für Bioethanol, müssen
in einer abschließenden Positivliste zur Klarstellung eindeutig
gesetzlich definiert werden. Damit würden die Ziele der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch wirksamer als bisher
unterstützt.“
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