Hautkrebsscreening ein Erfolg / Dermatologen an der Spitze der Versorgungsforschung

Zu einem Erfolg hat sich das vor zweieinhalb Jahren
in Deutschland eingeführte Hautkrebsscreening entwickelt. 28 Prozent
der Berechtigten haben die Früherkennungsuntersuchung in Anspruch
genommen, die gesetzlich Krankenversicherten ab dem 35. Geburtstag
alle zwei Jahre kostenlos zusteht. Dies hat das
Meinungsforschungsinstitut Forsa in einer repräsentativen
Bevölkerungsbefragung ermittelt, deren Ergebnisse die Deutsche
Dermatologische Gesellschaft (DDG) heute (29.) in Berlin vorstellte.
Der Präsident der DDG, Professor Dr. Thomas Luger, betonte, dass die
Beteiligungsrate noch ausbaufähig sei: 93 Prozent der Bundesbürger
halten Vorsorgeuntersuchungen laut Forsa für sinnvoll.

Dieses Potenzial gelte es zu nutzen, denn die frühe Diagnose sei
ein entscheidender Hebel, um einen der häufigsten bösartigen Tumore
zu bekämpfen und die Sterblichkeit zu senken, betonte Luger aus
Anlass der morgen (30.) in Dresden beginnenden 46. DDG-Tagung.
Immerhin erkrankten rund 100.000 Menschen pro Jahr in Deutschland an
Hautkrebs. Mit dem in die Regelversorgung der gesetzlichen
Krankenversicherung eingeführten flächendeckenden Hautkrebsscreening
sei Deutschland weltweit beispielgebend.

Der Leiter des Hamburger Competenzzentrums Versorgungsforschung in
der Dermatologie (CVderm), Professor Dr. Matthias Augustin, lobte
das flächendeckende Hautkrebsscreening als „eine sichere und
nutzenbringende Vorsorgemaßnahme mit hoher Reputation in der
Bevölkerung.“ Sie erschließe auch sozial schwachen Gruppen den Zugang
zu einer hochwertigen Prävention und Versorgung. Immerhin 88 Prozent
aller von Forsa Befragten gaben an, dass ihnen die kostenlose
Inanspruchnahme der Untersuchung „sehr wichtig“ oder „wichtig“ ist.

Augustin hob hervor, dass eine versorgungspolitische Maßnahme wie
das Hautkrebsscreening, die letztlich dämpfend auf das Wachstum der
Gesundheitskosten wirken solle, nur Bestand haben könne, wenn ihre
Durchführung qualitätsgesichert sei und ihr Erfolg hochwertig
überprüft werde. Dieser Aufgabe hätten sich die DDG als
wissenschaftliche und der Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD)
als berufspolitische Organisation verschrieben. Mit ihrer
Begleitforschung hätten sie letztlich eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe übernommen. Dadurch werde sichergestellt, dass – anders als
bei eher ökonomisch begründeten Evaluierungen – medizinische Aspekte
nicht zu kurz kommen.

Neben der Initiierung des Competenzzentrums hätten DDG und BVDD
bereits 2009 mit dem DDG-Hautkrebsforum eine versorgungspolitische
Plattform geschaffen, die regelmäßig Schwerpunkte in der
Hautkrebsforschung setze und nationale Versorgungsziele formuliere.
Durch neun aktuelle Studien würde die Sichtweise von Ärzten,
Hautärzten und Patienten auf das gesetzliche Hautkrebsscreening
ermittelt, was Voraussetzung für die Optimierung der Versorgung sei.

Als Beispiel nannte Augustin die jährliche Versorgungsstudie, mit
der die Auswirkungen des Screenings erfasst würden. So hätte sich die
Zahl der Untersuchungen im Jahr 2009 um 36,7 Prozent und 2010 um 47
Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2008 erhöht. In gut 80 Prozent der
Praxen sei danach auch die Zahl operativer Eingriffe um 23 Prozent in
die Höhe gegangen. In 40 Prozent der Praxen stiegen die
Arzneimittelverordnungen leicht um rund sechs Prozent an.

Professor Augustin: „Die Dermatologen haben mit dem
Hautkrebsscreening einen wichtigen gesetzlichen Versorgungsauftrag
angenommen, dessen Umsetzung jedoch noch optimierter
Rahmenbedingungen Bedarf.“ Trotz höherer Inanspruchnahme des
Screenings seien die Leistungsdaten stabil geblieben.

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