Jahresgutachten 2015 der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) lobt strategische Weichenstellungen in
der Wissenschaftspolitik
Die Expertenkommission Forschung und Innovation hat am gestrigen
Mittwoch in Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel und
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka das Gutachten zu Forschung,
Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2015 überreicht.
Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der
zuständige Berichterstatter, Stefan Kaufmann:
Albert Rupprecht: „Das aktuelle EFI-Gutachten stellt unserer
Forschungspolitik erneut ein gutes Zeugnis aus. Wir sind auf dem
richtigen Weg. Als großen Wurf würdigen die Experten insbesondere die
Anfang des Jahres in Kraft getretene Änderung von Artikel 91b
Grundgesetz, die neue Möglichkeiten schafft, die Weiterentwicklung
des deutschen Wissenschaftssystems voranzutreiben. Statt wie bisher
nur befristet, kann der Bund bei überregionaler Bedeutung Hochschulen
nun auch dauerhaft fördern. Die neuen verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten wollen wir nutzen, um die hohe Attraktivität
Deutschlands als Wissenschaftsstandort zu sichern und auszubauen.
Denn nur mit exzellenter und international sichtbarer Forschung kann
unser Land auch in Zukunft im weltweiten Wettbewerb um die besten
Köpfe und Ideen vorne bleiben.
Das EFI-Gutachten bestätigt uns außerdem darin, noch offene Ziele
mit Nachdruck weiter zu verfolgen: Dies gilt vor allem für die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland,
für die wir uns als Unionsfraktion konsequent einsetzen.“
Stefan Kaufmann: „Die Expertenkommission bestärkt uns darin, in
unseren Anstrengungen und Investitionen für Forschung und Innovation
nicht nachzulassen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Seit
2005 haben wir den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung auf über 15 Milliarden Euro verdoppelt. An diesem Kurs
werden wir festhalten.
Auch die Länder müssen ihren Beitrag leisten: Im EFI-Gutachten
wird hierzu ausdrücklich auf die neu entstandenen finanziellen
Spielräume der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr
durch die BAföG-Mittelübernahme des Bundes hingewiesen. Die Länder
sind gefordert, diese Milliardenspritze des Bundes vereinbarungsgemäß
vor allem auch für die Verbesserung der Grundfinanzierung der
Hochschulen zu nutzen. Denn nur gemeinsam wird es uns gelingen,
Deutschlands wissenschaftlich-technologische Leistungsfähigkeit
nachhaltig zu stärken.“
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