Unsere Mandantin verunfallte im Oktober 2016 mit ihrem Fahrrad und zog sich bei dem Sturz eine Infraspinatussehnenruptur zu. Ende 2017 wurde eine dauerhafte Bewegungseinschränkung und somit die Invalidität festgestellt. Unsere Mandantin beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung. Diese ließ unsere Mandantin in der Folge gutachterlich untersuchen. In dem Gutachten wurde zwar eine unfallbedingte Invalidität bejaht, zugleich aber der Anspruch um ¾ wegen vorgeblicher degenerativer Vorschäden gekürzt.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Stuttgart eingeleitet. Dieses machte „kurzen Prozess“ und schlug den Parteien noch vor der mündlichen Verhandlung eine vergleichsweise Einigung vor, die die Zahlung der Versicherung in Höhe eines Drittels der Klageforderung vorsah. „Für unsere Mandantin stellt dieser Ausgang eine erfreuliche Wendung dar, weil somit ein möglicherweise aufwendiger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.