Konzept der Union zur Schaffung neuer Perspektiven
für die besten Köpfe und Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der
Wissenschaft
Heute gab es im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung eine öffentliche Anhörung zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses. Dazu erklären der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin,
Alexandra Dinges-Dierig:
„Wir als Unionsfraktion sind bereit, noch vor der Sommerpause zu
einer Verständigung mit unserem Koalitionspartner auf ein Gesamtpaket
zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu kommen. Hierzu
haben wir der SPD ein konkretes Angebot mit Eckpunkten für ein
gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Förderung von sogenannten
Tenure-Track-Professuren an Universitäten und eine flankierende
Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterbreitet.
Mit dem neuen Programm als Herzstück unseres Konzepts wollen wir
den dringend notwendigen Strukturwandel im Wissenschaftssystem
vorantreiben, um durch eine möglichst flächendeckende Etablierung des
Tenure-Track-Modells in Deutschland verlässlichere Perspektiven für
den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Die bei der
Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände der
Koalitionsfraktionen am 16. April 2015 in Aussicht gestellte eine
Milliarde Euro für insgesamt zehn Jahre, beginnend ab 2017, soll
diesem Programm vollständig zugutekommen. Bedingung für ein
Engagement des Bundes muss aber die verbindliche Zusage der Länder
sein, geförderte Tenure-Track-Professuren zu verstetigen und eine
insgesamt ausreichende Zahl von dauerhaften Professuren anzubieten.
Nur so kann eine nachhaltige Wirkung des Programms erreicht werden.
Mit der BAföG-Entlastung von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro im
Rücken haben die Länder dafür die notwendigen Mittel. Das Programm
sollte auch dazu genutzt werden, Anreize für die Etablierung und
wirksame Umsetzung vorbildlicher Konzepte der Personalentwicklung an
den Universitäten zu setzen.
Mit einer Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wollen
wir außerdem dafür sorgen, Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis
abzustellen, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität
und Dynamik zu beeinträchtigen. Junge Wissenschaftler sollen sich
nicht von Halbjahresvertrag zu Halbjahresvertrag hangeln müssen. Um
unsachgemäße Kurzbefristungen in der Wissenschaft zu unterbinden,
soll sich die Befristungsdauer bei der Qualifizierungsbefristung
daher künftig an dem für die Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf
orientieren und bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung an
der Dauer der Mittelbewilligung. Kürzere Laufzeiten von Verträgen
müssen aber möglich bleiben, wenn es dafür gute Gründe gibt,
beispielsweise für Verlängerungen kurz vor Abschluss einer
Doktorarbeit oder eines Projekts.
Wir sind überzeugt, mit diesem Gesamtpaket eine substanzielle
Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs in
unserem Land zu erreichen, und setzen auf die Zustimmung der SPD zu
unserem Konzept.“
Das Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Stärkung des
wissenschaftlichen Nachwuchses ist auf folgender Webseite abrufbar:
https://www.cducsu.de/fraktion/bildung-und-forschung
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